Siebenschläfer können – neben Schälschäden an Bäumen - durchaus Schäden an und in Gebäuden anrichten. Wie Umfragen zeigen, äussern sich Hausbesitzer jedoch ganz unterschiedlich zur Schadenssituation. Während die einen seit 20 Jahren völlig schadensfrei Siebenschläfer beherbergen, stören die Tiere bei den anderen durch nächtlichen Lärm oder sie nagen Isolationen, Kabel oder gar Möbel an. Auch Schäden an Essvorräten sind möglich, wenn die Siebenschläfer einen Zugang zur Küche finden. Die Aktivitätszeit des Siebenschläfers ist zwischen Mai und Oktober. Den Rest des Jahres verschläft er.
Damit ein Haus von einem Siebenschläfer bewohnt wird, braucht es mehrere Rahmenbedingungen, die gleichzeitig erfüllt sein müssen:
Allgemein: Den Dachraum nicht präventiv verschliessen (was bezüglich Schiebenschläfer sowieso recht schwierig ist). Die bessere Lösung ist, vorsorglich die Schadensmöglichkeiten klein halten:
Siebenschläfer steigen oft über die Dachfläche, die sie via Bäume und Sträucher erreichen, in den Dachraum ein. Auch kletterfähige Fassaden ermöglichen den Zugang zu Mauerkronen und damit zum Dachraum. Einerseits können die Bäume oder Sträucher so geschnitten werden, dass die Siebenschläfer keinen Zugang mehr zum Dach haben, andererseits können die Zugänge zum Dachraum verschlossen werden. Nachstehende Öffnungen im Dach werden oft genutzt:
Folgende Materialien sind notwendig, um Zugänge zu schützen:
Siebenschläfer sind willkommen, Steinmarder jedoch nicht Die Siebenschläfer-Eingänge in den Dachraum müssen mit Blechen oder Metallringen gegen das Erweitern (Benagen) durch Steinmarder geschützt werden. Fledermäuse sind willkommen, Siebenschläfer jedoch nicht Siebenschläfer teilen gelegentlich Dachräume mit Fledermäusen, die sich in Spalten im Dachgestühl verkriechen (siehe Fledermäuse). Um Zugänge für Siebenschläfer zu verschliessen und für Fledermäuse offen zu lassen ist grundsätzlich wie folgt vorzugehen:
Gleichzeitig aber
Siehe dazu Ansprüche Fledermäuse.
Nicht jedes Haus, das obige Rahmenbedingungen aufweist, wird zum Siebenschläfer-Quartier. Für die Besiedlung des Hauses ist es notwendig, dass überhaupt Siebenschläfer in dessen Umgebung leben und dass diese zudem die Eingänge finden. Zudem kann es sein, dass bei Bekanntschaft mit diesem Tier, die Begeisterung so gross ist, dass es als Untermieter gerne toleriert wird. Deshalb empfiehlt es sich, zunächst einfach eine präventive Schadensminimierung vorzunehmen. Radikale Zugangssperren können später im Problemfall vorgenommen werden.
Öfters wurde mit verschiedensten Methoden versucht, Siebenschläfer zu vergrämen. Wenig erfolgreich waren das Abspielen von lauter Musik oder durchdringenden Tönen bzw. Wühlmaus-Abwehr-Töner oder Ultralschall-Marderabwehr-Geräte. Das Auslegen penetranter Duftquellen wie Terpentin, Parfum, Möbelpolitur, Putzmittel etc. waren bisher kaum bzw. nur lokal erfolgreich (z.B. Schutz eines Kastens: Verstopfen des Zugangs mit entsprechend durchtränktem Lappen etc). Erfolgreicher scheinen regelmässige Räucherungen mit Weihrauch oder Duftstäbchen: Zunächst täglich, später etwa wöchentlich; jedes Jahr ab Mitte April.
Erst eingreifen, wenn Tiere stören. Siehe dazu auch unter «Selektive Zugangssperre», und bezüglich günstiger Zeitpunkte unter Renovation. Für die Wahl geeigneter Materialien siehe «Präventive Zugangssperre». Vor einer solchen Massnahme empfiehlt es sich, den Dachraum massiv zu räuchern, damit Tiere den Dachraum verlassen und keine Tiere eingeschlossen werden und verhungern. (siehe Vergrämen)
Als bisher beste Lösung bietet sich das Einfangen und Umsiedeln der Tiere an. Mit einer Lebendfalle (Kastenfalle) werden die Tiere eingefangen und in einem weit entfernten, geeigneten Lebensraum wieder freigelassen. In den Kantonen AG, AI, BS, BE, GE, GL, OW, SH, TI, TG, VD und ZG sind die Siebenschläfer geschützt. Das Töten und Einfangen dieser Tiere ist da verboten. Für den Lebendfang wird eine Bewilligung gebraucht. Erkundigen Sie sich bei der Naturschutzfachstelle Ihres Kantons. Das Töten von Siebenschläfern ist in keinem Fall eine Lösung, auch wenn sie im betreffenden Kanton nicht gesetzlich geschützt sind. Folgende Punkte sind zu beachten, damit das Unternehmen «Lebendfang» gelingt:
Das Quartier und auch die zuführenden Wege werden von den Siebenschläfern mit Duftspuren markiert. Wenn die oft begangenen Wege von draussen nach drinnen bekannt sind, kann versucht werden, diese unmittelbar nach dem Wegfang und/oder Verschliessen der Zugänge mit stark riechenden Putzmitteln z.B. Fensterputzmittel zu übersprayen.
Gift sollte nie zum Einsatz kommen. Siebenschläfer verschleppen es und es kann andere Tiere als die «gewünschten» treffen. Zudem sind Siebenschläfer in vielen Kantonen geschützt (AG, AI, BS, BE, GE, GL, OW, SH, TI, TG, VD, ZG).
Wenn der Dachraum gegen Siebenschläfer abgeschottet ist, können den Tieren alternative Angebote gemacht werden.
Nistkästen mit etwas grösseren Einfluglöchern (50 mm und mehr) können ab etwa Ende Mai von Siebenschläfern zur Paarung und zur Aufzucht ihrer Jungen aufgesucht werden. Sie verlassen die Kästen wieder ab Oktober zur Überwinterung im Boden. Durch diese zeitliche Einmischung werden im Sommer höchstens Zweit- und Drittbruten der Höhlenbrüter beeinträchtigt, die für den Erhalt einer Vogelpopulation jedoch von untergeordneter Bedeutung sind. Vom Siebenschläfer besetzte Nistkästen erkennt man leicht am Kothaufen auf dem Dach des Kastens, den meist aus der Einflugöffnung ragenden grünen Zweigen oder vertrocknetem Laubeintrag in den Kästen. Werden die Nistkästen mit dem Loch gegen den Baum aufgehängt und mit Distanzhölzern trotzdem zugänglich gehalten, wird der Einstieg für Siebenschläfer erleichtert und für Vögel erschwert. Zu empfehlen sind Nistkästen aus Holzbeton. Nistkästen sollten jährlich gesäubert werden, damit sie im nächsten Jahr wieder bezogen werden können.
Eine Anleitung zum Bau eines speziellen Siebenschläferkobels findet sich unter Nisthilfen.
Steht im Garten ein Geräteschuppen oder Gartenhäuschen, kann dem Siebenschläfer dort Zugang und ein Holzkasten ähnlich dem Siebenschläferkobel angeboten werden.
Katzen vertreiben Siebenschläfer nicht wirksam. Dagegen gefährden diese aber Vogelbruten, Eidechsen- und Molchbestände. Auf Katzen als Abwehr von Siebenschläfern ist daher besser zu verzichten. |
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