Machen Siebenschläfer Schäden ?

Siebenschläfer können – neben Schälschäden an Bäumen - durchaus Schäden an und in Gebäuden anrichten. Wie Umfragen zeigen, äussern sich Hausbesitzer jedoch ganz unterschiedlich zur Schadenssituation. Während die einen seit 20 Jahren völlig schadensfrei Siebenschläfer beherbergen, stören die Tiere bei den anderen durch nächtlichen Lärm oder sie nagen Isolationen, Kabel oder gar Möbel an. Auch Schäden an Essvorräten sind möglich, wenn die Siebenschläfer einen Zugang zur Küche finden. Die Aktivitätszeit des Siebenschläfers ist zwischen Mai und Oktober. Den Rest des Jahres verschläft er.

 

  Welche Häuser sind gefährdet?

Damit ein Haus von einem Siebenschläfer bewohnt wird, braucht es mehrere Rahmenbedingungen, die gleichzeitig erfüllt sein müssen:

  • An einem Waldrand, grossen Park oder bei grossen Obstgärten gelegen.
  • 1 bis 2 - stöckig.
  • Zugang über die Fassade oder das Dach
    • Äste eines nahen Baumes, die über das Dach ragen
    • ein grosser Strauch direkt an einer Gebäudeseite
    • griffige Fassade bzw. Fassadenteile
    • nahe zur Fassade laufender Blitzableiter oder Dachwasserrohre oder Ähnliches
  • Vorhandensein von ruhigem, zugluft- und störungsfreiem, eher kleinem Dachraum.

 

  Präventive Schadensbegrenzung

Allgemein: Den Dachraum nicht präventiv verschliessen (was bezüglich Schiebenschläfer sowieso recht schwierig ist). Die bessere Lösung ist, vorsorglich die Schadensmöglichkeiten klein halten:

  • Wärmedämmung: Dachboden isolieren und nicht das Dach. Isolation an offenen Stellen mit kräftigem Maschendraht (Hasendraht) oder geschweisstem Gitter (20x20x2.5mm) oder ähnlichem gegen Eindringen sichern.
  • Kabel: Elektrische Leitungen in Metallrohren verlegen oder mit Schutzschläuchen sichern, wie sie gegen Bissschäden durch Steinmarder eingesetzt werden. (Allerdings für Autokabel entwickelt.)
  • Rohre: Je grösser der Rohrdurchmesser, desto weniger passen sie ins Gebiss der Nager, bzw. bei kleinen Durchmessern Metallrohre verwenden.
  • Lagerung: Nur weniger wichtige und keine kostbaren Dinge im entsprechenden Raum lagern.

 

  Präventive Zugangssperre

Siebenschläfer steigen oft über die Dachfläche, die sie via Bäume und Sträucher erreichen, in den Dachraum ein. Auch kletterfähige Fassaden ermöglichen den Zugang zu Mauerkronen und damit zum Dachraum. Einerseits können die Bäume oder Sträucher so geschnitten werden, dass die Siebenschläfer keinen Zugang mehr zum Dach haben, andererseits können die Zugänge zum Dachraum verschlossen werden.

Nachstehende Öffnungen im Dach werden oft genutzt:

  • Öffnungen bei Dachdurchdringungen (seitliche von Lukarnen etc)
  • Lüftungsziegel
  • Firstziegelöffnung
  • Öffnungen in der Ziegelleiste, (Link benutzte Bauteile).

Folgende Materialien sind notwendig, um Zugänge zu schützen:

  • Bleche,
  • Gitter mit maximaler Maschenweite 2 cm und mindestens 2mm Drahtstärke und
  • Bretter mit mindestens 3 cm Dicke

 

  Selektive Zugangssperre

 

Siebenschläfer sind willkommen, Steinmarder jedoch nicht

Die Siebenschläfer-Eingänge in den Dachraum müssen mit Blechen oder Metallringen gegen das Erweitern (Benagen) durch Steinmarder geschützt werden.

Fledermäuse sind willkommen, Siebenschläfer jedoch nicht

Siebenschläfer teilen gelegentlich Dachräume mit Fledermäusen, die sich in Spalten im Dachgestühl verkriechen (siehe Fledermäuse).

Um Zugänge für Siebenschläfer zu verschliessen und für Fledermäuse offen zu lassen ist grundsätzlich wie folgt vorzugehen:

  • alle Öffnungen in der Grössenordnung von 4 - 6 cm Durchmesser verschliessen. Sie könnten von Siebenschläfern genutzt werden.

Gleichzeitig aber

  • Öffnungen bzw. Schlitze von 2x10 cm belassen bzw. neu erstellen und gegen das Erweitern schützen (siehe oben). Wenn möglich diese Schlitze so anbringen, dass sie für Siebenschläfer kaum erreichbar sind: z.B. stark überstehender Firstziegel, stark über die Ziegelleiste stehende Ziegel
  • Zugangssperren gleich als Fledermaus-Spaltenquartier einrichten.

Siehe dazu Ansprüche Fledermäuse.

 

  Massnahmen bei unerwünschten Siebenschläfern

Nicht jedes Haus, das obige Rahmenbedingungen aufweist, wird zum Siebenschläfer-Quartier. Für die Besiedlung des Hauses ist es notwendig, dass überhaupt Siebenschläfer in dessen Umgebung leben und dass diese zudem die Eingänge finden. Zudem kann es sein, dass bei Bekanntschaft mit diesem Tier, die Begeisterung so gross ist, dass es als Untermieter gerne toleriert wird.

Deshalb empfiehlt es sich, zunächst einfach eine präventive Schadensminimierung vorzunehmen. Radikale Zugangssperren können später im Problemfall vorgenommen werden.

Vergrämen

Öfters wurde mit verschiedensten Methoden versucht, Siebenschläfer zu vergrämen. Wenig erfolgreich waren das Abspielen von lauter Musik oder durchdringenden Tönen bzw. Wühlmaus-Abwehr-Töner oder Ultralschall-Marderabwehr-Geräte. Das Auslegen penetranter Duftquellen wie Terpentin, Parfum, Möbelpolitur, Putzmittel etc. waren bisher kaum bzw. nur lokal erfolgreich (z.B. Schutz eines Kastens: Verstopfen des Zugangs mit entsprechend durchtränktem Lappen etc).

Erfolgreicher scheinen regelmässige Räucherungen mit Weihrauch oder Duftstäbchen: Zunächst täglich, später etwa wöchentlich; jedes Jahr ab Mitte April.

Zugänge schliessen

Erst eingreifen, wenn Tiere stören.

Siehe dazu auch unter «Selektive Zugangssperre», und bezüglich günstiger Zeitpunkte unter Renovation.

Für die Wahl geeigneter Materialien siehe «Präventive Zugangssperre».

Vor einer solchen Massnahme empfiehlt es sich, den Dachraum massiv zu räuchern, damit Tiere den Dachraum verlassen und keine Tiere eingeschlossen werden und verhungern. (siehe Vergrämen)

Wegfang

Als bisher beste Lösung bietet sich das Einfangen und Umsiedeln der Tiere an. Mit einer Lebendfalle (Kastenfalle) werden die Tiere eingefangen und in einem weit entfernten, geeigneten Lebensraum wieder freigelassen. In den Kantonen AG, AI, BS, BE, GE, GL, OW, SH, TI, TG, VD und ZG sind die Siebenschläfer geschützt. Das Töten und Einfangen dieser Tiere ist da verboten. Für den Lebendfang wird eine Bewilligung gebraucht. Erkundigen Sie sich bei der Naturschutzfachstelle Ihres Kantons.

Das Töten von Siebenschläfern ist in keinem Fall eine Lösung, auch wenn sie im betreffenden Kanton nicht gesetzlich geschützt sind.

Folgende Punkte sind zu beachten, damit das Unternehmen «Lebendfang» gelingt:

  1. Verwenden Sie eine grosse Kastenfalle aus Drahtgitter (mind. 10 x 10 x 25 cm, ein Siebenschläfer ist mit Schwanz 20-30 cm lang). Damit der Schwanz des Siebenschläfers beim Zuklappen nicht verletzt wird, sollte die Klappe einwenig hochgebogen (oder das Holz darunter abgefeilt) werden, so dass ein Spalt von ca. 6 mm entsteht. Solche Fallen können oft bei Wildhütern, Jägern, Naturschutz- oder Tierschutzorganisationen ausgeliehen werden.
  2. Verwenden Sie als Köder Früchte, Nüsse, Rosinen oder das, was Ihr Tier eventuell in der Küche bevorzugt hat!
  3. Lassen Sie das Tier nach erfolgreichem Fang bis zur Freilassung in der Falle. Stellen Sie die Falle in eine Kiste oder decken Sie sie ab, damit das Tier nicht zu stark gestresst wird. Achten Sie jedoch darauf, dass die Luft zirkulieren kann. Halten Sie das Tier niemals am Schwanz fest, sonst reisst die Schwanzhaut ab. (siehe Biologie)
  4. Bringen Sie das Tier möglichst weit weg, andernfalls ist es schon in der nächsten Nacht wieder da. (Möglichst weiter als 15 Kilometer entfernt oder mindestens mit einem Fluss oder einer Geländeerhebung dazwischen).
  5. Bringen Sie das Tier an einen busch- und heckenreichen Rand eines Buchen- oder Eichewaldes. Nur wenn der neue Lebensraum gut geeignet ist, hat der Siebenschläfer eine Überlebenschance.
  6. Fangen Sie das Tier im April/Mai und nicht in der Zeit der Jungenaufzucht (Juli/August) oder im Herbst (September/Oktober) weg. Im ersten Fall könnten Jungtiere zurückbleiben und verhungern. Im zweiten Fall bleibt dem Tier zuwenig Zeit, sich auf den Winterschlaf vorzubereiten.
  7. Wenn es möglich ist, markieren Sie das Tier mit ungiftiger Lebensmittelfarbe am Nacken, oder schneiden an einer Stelle die Haare etwas. So können sie beurteilen, ob Siebenschläfer, die kurz nach dem Wegfang wieder im Dachboden auftauchen, die weggefangenen sind oder neue Tiere sind.

 

Duftmarken neutralisieren

Das Quartier und auch die zuführenden Wege werden von den Siebenschläfern mit Duftspuren markiert. Wenn die oft begangenen Wege von draussen nach drinnen bekannt sind, kann versucht werden, diese unmittelbar nach dem Wegfang und/oder Verschliessen der Zugänge mit stark riechenden Putzmitteln z.B. Fensterputzmittel zu übersprayen.

 

Gift

Gift sollte nie zum Einsatz kommen. Siebenschläfer verschleppen es und es kann andere Tiere als die «gewünschten» treffen. Zudem sind Siebenschläfer in vielen Kantonen geschützt (AG, AI, BS, BE, GE, GL, OW, SH, TI, TG, VD, ZG).

 

Alternativ Angebote

Wenn der Dachraum gegen Siebenschläfer abgeschottet ist, können den Tieren alternative Angebote gemacht werden.

 

Nistkästen

Nistkästen mit etwas grösseren Einfluglöchern (50 mm und mehr) können ab etwa Ende Mai von Siebenschläfern zur Paarung und zur Aufzucht ihrer Jungen aufgesucht werden. Sie verlassen die Kästen wieder ab Oktober zur Überwinterung im Boden. Durch diese zeitliche Einmischung werden im Sommer höchstens Zweit- und Drittbruten der Höhlenbrüter beeinträchtigt, die für den Erhalt einer Vogelpopulation jedoch von untergeordneter Bedeutung sind. Vom Siebenschläfer besetzte Nistkästen erkennt man leicht am Kothaufen auf dem Dach des Kastens, den meist aus der Einflugöffnung ragenden grünen Zweigen oder vertrocknetem Laubeintrag in den Kästen.

Werden die Nistkästen mit dem Loch gegen den Baum aufgehängt und mit Distanzhölzern trotzdem zugänglich gehalten, wird der Einstieg für Siebenschläfer erleichtert und für Vögel erschwert. Zu empfehlen sind Nistkästen aus Holzbeton.

Nistkästen sollten jährlich gesäubert werden, damit sie im nächsten Jahr wieder bezogen werden können.

 

Siebenschläferkobel

Eine Anleitung zum Bau eines speziellen Siebenschläferkobels findet sich unter Nisthilfen.

 

Gartenhäuschen

Steht im Garten ein Geräteschuppen oder Gartenhäuschen, kann dem Siebenschläfer dort Zugang und ein Holzkasten ähnlich dem Siebenschläferkobel angeboten werden.

 

Katzen

Katzen vertreiben Siebenschläfer nicht wirksam. Dagegen gefährden diese aber Vogelbruten, Eidechsen- und Molchbestände. Auf Katzen als Abwehr von Siebenschläfern ist daher besser zu verzichten.


last update:   
08.05.2013

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