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Vorschläge für das Erstellen von
Leistungsverzeichnissen |
Ansprüche der Mauersegler 1.01
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Ansprüche des Mauerseglers an
Nistgelegenheit
(Kurzfassung) |
Ausdruck
(PDF)  |
- Mindestens 4 bis 6 Meter über Grund
- Freier Anflug an die Landestelle
- Griffige Landestelle
- Einschlupfmöglichkeit direkt über der Landestelle:
ca. 3 x 6 cm
- Durchschlupf ca. 3 x 10 cm
- Zugang zum Nistplatz: Ideal 5 bis 50 cm lang. Er kann sowohl
noch oben, wie nach unten oder gerade aus führen. Rauhigkeit
notwendig
- Nistplatz: lxbxh: ca. 15x15x12 cm. Ev. mit Abrutschsicherung
- 3 - 5 Nistplätze mit mind. 50 cm Distanz
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UMSETZUNG
Anflug: |
Hindernisfrei: Kein Baum, keine Baumkrone, kein Gerüst,
keine Drähte, keine Dachrinne, keine Mauervorsprünge
unmittelbar vor/unterhalb Landestelle/Einschlupf. (Flugschneise) |
Landestelle: |
Die Fläche muss griffig, d.h. rau oder weich sein:
Rauer Verputz, sägerohes Holz, feine Geflechte, fein
gerippt Bleche etc. |
Einschlupf: |
3x6 cm in ovaler Form bzw. 5 cm ?. Er kann waagrecht oder
senkrecht angeboten werden. Abstand zwischen Einschlüpfen
mindestens 50 cm. Jeder Einschlupf muss zu einem eigenen Nistplatz
führen. |
Durchschlupf: |
Variiert in der Grösse. 10 cm Breite ist aber notwendig.
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Zugang zum Nistplatz: |
Mindestens die Grösse des Durchschlupfes. Führt
der Zugang zum Nistplatz nach unten oder oben, muss er griffig
und rau sein, so dass Füsse und Federn Halt finden. Ist
z.B. die Abschlussschicht der Isolation des Unterdaches sehr
glatt, kann eine raufasrige Pavatexplatte oder ein Kunststoffgitternetz
aufgelegt werden. Quert ein Latte etc. den Zugangsweg, muss
sie einen Durchschlupf gewähren: Der Abstand zwischen
Dachlatte und Unterdach muss auf eine Breite von 15 cm mindestens
3 cm betragen. |
Nistplatz: |
Grundfläche 15 x 15 cm mit einer Höhe von ca.
12 cm. Bei starken Neigungen z.B. auf dem Unterdach kann mit
einer Latte etc. das Wegrutschen verhindert werden. Die Unterlage
des Nestes sollte auch rau sein.
Von Mauerseglernistplätzen auf dem Unterdach von südexponierten
Hausdächern sollte man eher absehen, da dort sehr hohe
Temperaturen erreicht werden.
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RENOVATIONEN bzw. Umbauten von Häusern mit Mauerseglernistplätzen
Erhalten der Einschlüpfe und Nistbereiche:
Werden durch Renovationen etc. bestehende, langjährig genutzte
Einschlüpfe verschlossen, kann dies für die Mauersegler
die hier gebrütet und aufgewachsen sind, verhängnisvoll
sein.
Günstiger Zeitraum für Renovationen:
Januar bis April und
Mitte August bis Dezember
Dringende bauliche Massnahmen können notfalls schon früher
begonnen werden: Wenn die Jungen geschlüpft sind (ab Mitte
Juli). Die Elterntiere sind dann nur noch schwer durch Lärm
etc. von der Brutpflege abzuhalten. Doch muss der freie Anflug-
und Abflug gewährleistet sein.
Fachbegleitung: Konsultieren Sie vor Renovationsbeginn,
während der Arbeiten und kurz vor dem Abrüsten vor Ort
einen Fachmann bzw. eine Fachfrau (siehe Fachleute,
Schweizerischer Vogelschutz Zürich, Schweizerische Vogelwarte
Sempach).
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November 2002 |
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